Fragen und Antworten

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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft

Was ist eine Bürgerenergiegenossenschaft?

Bürgerenergiegenossenschaften haben meist das Ziel einer dezentralen, konzernunabhängigen und ökologischen Energiegewinnung. Sie sind eine Form der Bürgerbeteiligung und bieten die Möglichkeit, an der Energiewende aktiv mitzuwirken (aus Wikipedia).

Seit wann gibt es die BürgerEnergie Buxtehude?

Die BürgerEnergie Buxtehude (‚BEB‘)  wurde 2013 gegründet und im Genossenschaftsregister Tostedt eingetragen.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jede natürliche Person (auch minderjährige Kinder), Personengesellschaft und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

Ab wann bin ich dividendenberechtigt?

Gewünschte Genossenschaftsanteile müssen gezeichnet, ggf. vom Vorstand genehmigt und entsprechend der Aufforderung bezahlt worden sein, um dividendenberechtigt zu sein. Der Stichtag ist der 01.01.. In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahlung für Anteile bis zum 30.12. bei uns eingegangen sein muss, damit die Genossenschaftsanteile für das Folgejahr dividendenberechtigt sind.

Hier ein Beispiel: Zeichnung bis 30.12.2019, Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2020, Ausschüttung in 2021 nach der Generalversammlung

Wie hoch ist die Mindestzeichnungssumme?

Bereits mit einem Anteil ( i. H. v. €200,- ) wird man stimmberechtigtes Mitglied.

Wie hoch ist die maximale Zeichnungssumme?

Es können aktuell maximal 20 Anteile pro Mitglied gezeichnet werden, die einer Summe von € 4.000,- entsprechen.

Welche Mitgliedsgruppe ist beim Zeichnen auszuwählen?

Wenn Sie wohnhaft im LK-Stade oder LK-Harburg sind dann ‚Vollmitgliedschaft‘ auswählen. Wenn nicht, dann ‚Investierendes Mitglied‘ auswählen.

Was passiert bei der Generalversammlung?

Bei der Generalversammlung informieren Vorstand und Aufsichtsrat über das vergangene Geschäftsjahr und aktuelle Projekte. Es finden Abstimmungen statt, an denen alle Mitglieder teilnehmen und so mitbestimmen können.

Wann findet die Generalversammlung statt und kann ich daran teilnehmen?

Die Generalversammlung findet üblicherweise im Mai statt und alle Mitglieder können daran teilnehmen. Es werden alle Mitglieder eingeladen, an der Generalversammlung teilzunehmen.

Wie viele Stimmrechte habe ich?

Jedes Mitglied hat eine Stimme, die Summe der erworbenen Anteile ist hierfür nicht relevant.

Brauche ich einen Freistellungsauftrag und woher bekomme ich den?

Die Dividendenzahlung kann durch Einreichung eines Freistellungsauftrags ohne Steuerabzug erfolgen. Das Formular kann bei Bedarf zugeschickt werden.

Wie lang ist die Kündigungsfrist zur Auszahlung der Anteile?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Ende eines Geschäftsjahres nach Eingang der schriftlichen Kündigung.

 

Mit diesen Fragen und Antworten möchten wir die häufigsten Fragen schnell, einfach und leicht verständlich beantworten.
Bitte beachten Sie hierbei, dass ausschließlich unsere Satzung und andere formelle Beschlüsse die rechtsgültige Grundlage für Mitgliedschaften bilden.