Mit dieser Seite „Fragen und Antworten“ möchten wir die häufigsten Fragen aufgreifen und schnell, einfach und leicht verständlich beantworten.
Bitte beachten Sie hierbei, dass ausschließlich unsere Satzung und andere formelle Beschlüsse die rechtsgültige Grundlage für Mitgliedschaften bilden.
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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Was ist eine Bürgerenergiegenossenschaft?
Seit wann gibt es die BürgerEnergie Buxtehude?
Die BürgerEnergie Buxtehude (‚BEB‘) wurde 2013 gegründet und im Genossenschaftsregister Tostedt eingetragen.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jede natürliche Person (auch minderjährige Kinder), Personengesellschaft und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Wie hoch ist die Mindestzeichnungssumme?
Bereits mit einem Anteil ( i. H. v. €200,- ) wird man stimmberechtigtes Mitglied.
Wie hoch ist die maximale Zeichnungssumme?
Es können aktuell maximal 50 Anteile pro Mitglied gezeichnet werden, die einer Summe von € 10.000,- entsprechen.
Wie viel Agio muss ich beim Zeichnen zahlen?
Ab sofort wird auf neu ausgegebene Geschäftsanteile gemäß nachstehender Methode ein Aufgeld (Agio) erhoben: Jede natürliche Person im Sinne des §3 (1) a) der Satzung kann insgesamt bis zu fünf (5) Geschäftsanteile zum Nominalwert zeichnen bzw. nachzeichnen. Jedes Mitglied im Sinne des §3 (1)b) und c) sowie §3 (2) kann ein Geschäftsanteil (Pflichtanteil) zum Nominalwert zeichnen. Darüber hinaus gehende Anteile werden mit einem Agio von 10 % pro Anteil belegt (Beschluss der Generalversammlung am 05.06.2023).
Welche Mitgliedsgruppe ist beim Zeichnen auszuwählen?
Wenn Sie wohnhaft im LK-Stade, LK-Harburg, LK-Rotenburg (Wümme) oder LK-Cuxhaven sind, dann ‚Mitglied‘ auswählen. Wenn nicht, dann ‚Investierendes Mitglied‘ auswählen.
Ab wann bin ich dividendenberechtigt?
Genossenschaftsanteile müssen gezeichnet, vom Vorstand genehmigt und entsprechend der Aufforderung bezahlt worden sein, um dividendenberechtigt zu sein. Der Stichtag ist der 01.01.. In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahlung für Anteile bis zum 30.12. bei uns eingegangen sein muss, damit die Genossenschaftsanteile für das Folgejahr dividendenberechtigt sind.
Hier ein Beispiel: Zeichnung bis 30.12.2019, Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2020, Ausschüttung in 2021 nach der Generalversammlung
Was passiert bei der Generalversammlung?
Bei der Generalversammlung informieren Vorstand und Aufsichtsrat über das vergangene Geschäftsjahr und aktuelle Projekte. Es werden Beschlüsse gefasst durch die die Mitglieder die Entwicklung der Genossenschaft mitbestimmen. In der Generalversammlung wird auch die Höhe der Dividende durch die Mitglieder beschlossen.
Wann findet die Generalversammlung statt und kann ich daran teilnehmen?
Die Generalversammlung findet üblicherweise im Mai statt und alle Mitglieder können daran teilnehmen. Es werden alle Mitglieder eingeladen, an der Generalversammlung teilzunehmen.
Wie viele Stimmrechte habe ich?
Jedes Mitglied hat eine Stimme, die Summe der erworbenen Anteile ist hierfür nicht relevant.
Ich möchte einen Freistellungsauftrag einreichen und woher bekomme ich den?
Die Dividendenzahlung kann durch Einreichung eines Freistellungsauftrags ohne Steuerabzug erfolgen. Das Formular kann bei Bedarf zugeschickt werden.
Wo finde ich meine Steuerbescheinigungen?
In Ihrem Mitgliedschaftskonto einen beliebigen Mitgliedschaftsvertrag auswählen, dann im Abschnitt „Dokumente zum Vertrag“, Lasche Ausschüttungen/Steuern die jeweilige Steuerbescheinigung auswählen. Jeweils 1 Bescheinigung (über alle Verträge) je Kalenderjahr.
Wo finde ich meine Dividendenbescheinigungen?
In Ihrem Mitgliedschaftskonto einen spezifischen Mitgliedschaftsvertrag auswählen, dann im Abschnitt „Dokumente zum Vertrag“, Lasche Ausschüttungen/Steuern die jeweilige Dividendenbescheinigung auswählen. Jeweils 1 Bescheinigung je Vertrag und Geschäftsjahr.
Wie lang ist die Kündigungsfrist und wann geschieht die Auszahlung der Anteile?
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Ende eines Geschäftsjahres nach Eingang der schriftlichen Kündigung. Die Auszahlung erfolgt im Jahr danach nach der Generalversammlung.



