Gedanken zum Artenschutz an Windanlagen

 

Gedanken zum Artenschutz an Windanlagen

In verschiedenen Medien, vor allem lokalen Zeitungen, wird die Gefahr von Windanlagen für gefährdete Vogelarten thematisiert. Artenschutz spielt eine wichtige Rolle in der Abwägung von Vorhaben in Deutschland, und das ist auch gut und richtig so. Gleichwohl scheint mir die Berichterstattung nicht immer ausgewogen und im gesamten Kontext betrachtet zu werden.

Wir als lokale Energiegenossenschaft müssen bei diesem Thema ebenfalls gut abwägen. Einerseits spielt für uns die Energiewende und die Versorgung mit erneuerbarer Energie eine wichtige Rolle, gleichzeitig dürfen wir aber den Artenschutz nicht ignorieren. Um es vorweg zu nehmen: wir sind für den Standort in Ardestorf überzeugt, dass bei der Abwägung der Argumente die Errichtung eines Windparks richtig ist.

Bevor ich auf den Schutz von Vogelarten zurückkomme, zunächst noch ein Hinweis für den Schutz der Anwohner: in Ardestorf sind die geplanten Anlagen mindestens 1,2 Km von der nächsten Bebauung entfernt – also mehr als lokale Bürgerinitiativen gefordert haben. Die Entfernung der Windanlagen von Häusern, so wie die Anforderungen an Schall und Schattenwurf werden in Ardestorf alle erfüllt.

Zum Thema Vogelschutz will ich Ihnen im Folgenden ein paar Argumente liefern, warum wir nicht von einer besonderen Gefährdung für einzelne Vogelarten ausgehen. Vorab: ich bin kein Ornithologe – die folgenden Aussagen sind Teil unserer Abwägung und Einschätzung, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich erwähne hier den Uhu und den Rotmilan, diese beiden Arten werden im Zusammenhang mit Ardestorf besonders häufig genannt.

Uhu:

Zunächst mal ein Blick auf die Populationsentwicklung: Untersuchungen zeigen, dass sich der Bestand an Uhu Brutpaaren in Deutschland von 2005 – 2016 von ca. 500-600 auf 2100-2500 grob vervierfacht hat. Dieser Zuwachs passierte in einem Zeitraum, in dem sich die Anzahl der Windräder nahezu verdoppelte von rund 15.000 auf rund 26.000 in 2015. Aus diesem Zuwachs kann man keine besondere Gefährdung von Uhus durch Windanlagen ableiten.

Das wird bestätigt durch eine Statistik, die Sie hier nachverfolgen können: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/vogelschutzwarte/arbeitsschwerpunkt-entwicklung-und-umsetzung-von-schutzstrategien/auswirkungen-von-windenergieanlagen-auf-voegel-und-fledermaeuse/. Am Ende der Seite finden Sie einen Link auf eine Excel-Datei, in der Tobias Dürr Zufallsfunde seit 2002 erfasst. In den 16 Jahren wurden (Stand 03/2018) insgesamt 17 tote Uhus gefunden. 15 Uhus davon wurden vor 2015 gefunden, als die Rotorblätter noch deutlich niedriger waren, als bei den höheren Anlagen heutzutage. In Niedersachen mit einer hohen Dichte an Windrädern: null tote Uhus. Hier ist auch die vielbeachtete PROGRESS-Studie aus dem Jahr 2016 eingebaut. Auch in dieser Studie wurden keine toten Uhus gefunden.

Warum ist das so? Uhu fliegen fast ausschließlich unterhalb von 60 Metern (das ist die Unterkante von dem in Ardestorf geplanten Rotor). Uhus kommen daher nicht mehr in die Nähe der Rotoren. Das haben einige Studien gezeigt, u. a. BioConsult im Auftrag des Landesverbandes Eulen-Schutz Schleswig-Holstein (also einer Organisation von der man annehmen kann, dass sie Nachweise für Probleme an Windanlagen finden will) hat im Bericht vom März 2018 festgestellt, dass die Anzahl von Flugbewegungen (bei 96.000 Messungen) über 60 Meter deutlich weniger als 1% war.

Noch konkreter können wir das aber aus dem Gutachten ablesen, das die Gemeinde Neu Wulmstorf hat machen lassen (wohlgemerkt die Gemeinde, nicht der Projektierer, wie neulich fälschlicherweise in der Zeitung behauptet wurde). Im sog. ALAND-Gutachten von 2017 wurde von Experten über Monate das Flugverhalten genau festgehalten. Darin wurde das Flugverhalten von 3 Brutpaaren analysiert: Anzahl von Flugbewegungen unter 50 Meter = 100%, also keine einzige Flugbewegung oberhalb von 60 Metern.

Weil es nun bisher keine Hinweise darauf gibt, dass Uhus in der Nähe von Windrädern besonders gefährdet sind wurde argumentiert, dass der Geflügelhof von Herrn Schönecke ein Anziehungspunkt für Greifvögel sei. Das ALAND Gutachten stellte dazu  fest, dass nicht beobachtet werden konnte, dass der Hühnerstall ein besonderer Anziehungspunkt war. Mit Bezug auf den Uhu ist das auch wenig verwunderlich: die Hühner sind abends im Stall und der Uhu ist ein Nachtjäger.

 

Rotmilan:

Entwicklung der Population: im letzten Jahrhundert schwankte der Bestand vor allem durch Intensivierung der Landwirtschaft und Einsatz von Pestiziden etc. Anfang der 1990er-Jahre gab es einen Bestand von gut 10.000 Brutpaaren. Nach einem Bestandsrückgang ist seit Ende der 90er-Jahre der Bestand wieder leicht gewachsen, aktuell wird der Brutbestand in Deutschland auf rund 15.000 Brutpaare geschätzt, das ist rund die Hälfte des weltweiten Bestandes. Die Hauptverbreitung liegt eher in den östlichen Bundesländern und im Süden, weniger in Niedersachsen.

Die o. g. Statistiken und auch die PROGESS-Studie enthalten Hinweise auf Totfunde. Das liegt daran, dass sich Rotmilane einerseits auch in Flughöhen über 50m bewegen und zudem „arglose“ Jäger sind, sich also ohne Scheu den Windanlagen nähern. Wichtig  für die Gefahrenlage ist der Standort vom Brutplatz, den Rotmilane jagen überwiegend in der Nähe ihres Brutplatzes. Das ALAND Gutachten stellt fest: es gibt keinen Brutplatz in 2.000 Meter Umkreis. Gleichwohl sind Rotmilane beobachtet worden, deren Flugbewegungen lagen zu 70% unterhalb 50 m. Auch wurde festgestellt, dass die Fläche um den Windpark und die Hühnerfarm Schönecke kein besonders attraktiver Anziehungspunkt sind. Aber: durch die Flugbewegungen oberhalb 50 m wurde ein „erhöhtes“ Risiko festgestellt. Das bedeutet, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um das Risiko zu reduzieren. Das wollen wir in Ardestorf über die Art der Bewirtschaftung unter den Windrädern einerseits und für Rotmilane attraktive Ausgleichsflächen außerhalb des Windparks gestalten.

Sonstiges: Schauen Sie sich mal diesen Bericht an: https://www.topagrar.com/energie/news/falken-nisten-an-windkraftturm-9953833.html. Falken nisten direkt am Turm einer Windkraftanlage – und das seit vielen Jahren. Mittlerweile ist hierüber ein politischer Streit entstanden, weil durch widersprüchliche Gesetze unklar ist, wie mit diesem Netz weiter zu verfahren ist. Den letzten Stand dazu kenne ich aber nicht.

Fazit: ein Restrisiko ist nicht ausgeschlossen. Windräder sind für Vögel grundsätzlich eine mögliche Gefahr. Es ist aber nicht so, dass es eine besondere Gefährdung für die Arten gibt. Weit größere Gefahren liegen im Straßenverkehr, durch Unfälle an Gebäuden und durch Stromleitungen und -masten (wobei durch eine Gesetzesänderung vor einigen Jahren das Stromschlagrisiko sehr stark reduziert wurde – ein Erfolg den man an zurückgehenden Opferzahlen an Stromleitungen nachvollziehen kann).

Trotzdem werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens alle bisherigen Gutachten in Zweifel gezogen und andere Bewertungen vorgenommen. Auf welchen nachvollziehbaren Unterlagen diese Bewertungen vorgenommen wurden, wird uns bis zum heutigen Tag vorenthalten. Der relevante Begriff in diesem Zusammenhang heißt „Einschätzungsprärogative“. Das bedeutet in unserem Zusammenhang, dass die zuständige Behörde eine finale Bewertung vornehmen kann, ohne dass man dagegen rechtlich vorgehen kann. Diese Bewertung wird übrigens maßgeblich von Herrn Wilhelm Breuer beeinflusst, der in seiner Freizeit in der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen arbeitet – das ist ehrenwert, aber auf dieser Seite http://www.egeeulen.de/inhalt/windenergie.php argumentiert dieser Verein, dass die Gefährdung der Uhus durch Windanlagen wissenschaftlich fundierter belegt ist als der kohlendioxid-induzierte Klimawandel…

Robert Neumann Dez. 2018