Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Ende eines Geschäftsjahres nach Eingang der schriftlichen Kündigung. Die Auszahlung erfolgt im Jahr danach nach der Generalversammlung.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Ende eines Geschäftsjahres nach Eingang der schriftlichen Kündigung. Die Auszahlung erfolgt im Jahr danach nach der Generalversammlung.