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Genossenschaftsanteile müssen gezeichnet, vom Vorstand genehmigt und entsprechend der Aufforderung bezahlt worden sein, um dividendenberechtigt zu sein. Der Stichtag ist der 01.01.. In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahlung für Anteile bis zum 30.12. bei uns eingegangen sein muss, damit die Genossenschaftsanteile für das Folgejahr dividendenberechtigt sind.

Hier ein Beispiel: Zeichnung bis 30.12.2019, Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2020, Ausschüttung in 2021 nach der Generalversammlung