Die BürgerEnergie Buxtehude eG erwirbt eine der Windenergieanlagen (WEA) des Windparks Immenbeck. Die Finanzierung der Windenergieanlage erfolgt durch ein Nachrangdarlehen der Genossenschaftsmitglieder an die BürgerEnergie Buxtehude eG sowie eine Bankfinanzierung.
Bei den Darlehen handelt es sich um nachrangiges Darlehen gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1a Vermögensanlagegesetz (VermAnlG).Dies bedeutet, dass von den erzielten Überschüssen, die in der Windparkgesellschaft aus den Windstromerlösen abzüglich der Betriebskosten und Steuern entstehen, vor einer Ausschüttung an die privaten Darlehensgeber immer zuerst die Bankdarlehen getilgt werden. Aus den verbleibenden Überschüssen werden dann Zins und Tilgung auf die Nachrangdarlehen derjenigen Genossenschaftsmitglieder, die sich hieran beteiligte haben, gezahlt.
Die Darlehen werden dabei zweckgebunden investiert, d. h. das Kapital wird ausschließlich für die WEA in Immenbeck genutzt.
(das Bild zeigt den geplanten Finanzierungsbedarf. Die Genossenschaft besitzt eine eigene WEA. Dazu werden wir 1 Mio. € Eigenkapital bereitgestellen)
Die Form der Finanzierung durch Nachrangdarlehen wird bei Genossenschaften sehr häufig genutzt. Sie finden dazu viele Beispiele im Internet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie z. B. auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachrangiges_Darlehen.




