EEG im Bundestag verabschiedet – kein guter Tag für Energiegenossenschaften

EEG im Bundestag verabschiedet – kein guter Tag für Energiegenossenschaften

Nun wurde es doch noch verabschiedet! Nach dem vielen Hick-Hack in den vergangenen Tagen und den Interventionen aus Brüssel sah es Anfang der Woche fast so aus, also wäre der Termin in Gefahr. Kompromisse in letzter Minute haben dann zu einer Einigung geführt, der keine lange Halbwertzeit vorausgesagt wird.

In jedem Fall wird es für dezentral agierende Bürgerinitiativen zunehmend schwieriger, eigenständig größere Projekte zu bewerkstelligen. Kritischste Themen sind:

  • verpflichtende Direktvermarktung
  • EEG-Umlage für Eigenverbrauch und Vermarktung vor Ort
  • gedeckelter Ausbaupfad
  • Ausschreibungen

Ein Beispiel: in der Vergangenheit konnte eine Bank zur Sicherung des Fremdkapitals verbindliche EEG-Vergütungen annehmen. Ab 1.8.2014 bestehen Risiken, die die Banken berücksichtigen müssen:

  • bei Abschaltung durch den Netzbetreiber nur noch 95% Vergütung
  • Management-Prämie entfällt, Gebühr für die Dienstleistung des Direktvermarkters ist zu verhandeln
  • Ausfall des Direktvermarkters führt zur Absenkung der EEG-Vergütung auf 80%

In welcher Form die Bank darauf reagiert, verdeutlicht ein konkrets Beispiel: für unsere geplante PV-Anlage in Lintig haben wir eine Fremdfinanzierungszusage einer Bank vorliegen, bei der wir über 40% Eigenkapital beschaffen müssten!! Das ist nicht zu schaffen. Bisher üblich waren 20% Eigenkapitel. Wenn das zum Standard wird, sind viele Projekte gar nicht mehr zu realisieren.