Bundestag stärkt Energiegenossenschaften

Bundestag stärkt Energiegenossenschaften

Das Kapitalanlagen-Gesetz (KAGB) – Umsetzung der europäischen AIFM Richtlinie (2011/61/EU) – , das bis Mitte 2013 verabschiedet werden muss, drohte auf Energiegenossenschaften massive negative Auswirkungen zu haben.

Doch nun hat auf Drängen der Ökostrombranche, unter anderem der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy, der Deutsche Bundestag Änderungen in dem Gesetz verankert, welches dem Anlegerschutz dienen soll. Anders als von der Bundesregierung ursprünglich geplant, wurden Energiegenossenschaften diesbezüglich von hohen Auflagen befreit.

Die neuen Regeln erlauben eine einfache Registrierung der Genossenschaften bei
der Bundesanstalt für Finanzaufsicht in Bonn. Zudem entfallen die
Verpflichtungen, mehr als nur eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien zu
betreiben, mindestens 40% Eigenkapital beizusteuern und ausschließlich Anleger
aufzunehmen, die mehr als 20.000 Euro in die Genossenschaft investieren.